Alle berufsrechtlich relevanten Vorschriften können Sie über die Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik ,,Berufsrecht" einsehen.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund der berufsrechtlichen Regelung untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg oder der Bundesrechtsanwaltskammer.
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